Gemeinnützige Stiftung für Altenpflege

Im Andenken an ihren verstorbenen Mann gründete Frau Gertrud Reemtsma die Philipp F. Reemtsma Stiftung. Ausgehend von eigenen Lebenserfahrungen plante sie ein beispielhaftes Altenpflegeheim, das hilfebedürftigen Menschen ein Zuhause und ein Leben in Geborgenheit bei größtmöglicher Unabhängigkeit und Wahrung der eigenen Persönlichkeit bietet.

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Die von ihr verfassten Leitsätze haben auch heute für uns unveränderte Gültigkeit: "Die Heimbewohner sind Mittelpunkt allen Geschehens, wobei alles ermöglicht werden soll, was das Leben der Bewohner in vernünftiger Weise erleichtern und verbessern soll." Eine noch so perfekte Pflege ist jedoch dann lückenhaft, wenn sie nicht mit menschlicher Zuwendung verbunden ist.

Die Verfassung der Philipp F. Reemtsma Stiftung wurde am 31. Januar 1973 vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg genehmigt. Das Altenpflegeheim wurde 1977 eröffnet. Die Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt; sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke, ohne jegliches Ertragsstreben.

Altenpflege mit Familientradition

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Der Vorstand der Stiftung ist ehrenamtlich tätig, ganz im Sinne der Stifterin Gertrud Reemtsma und der von ihr formulierten Leitgedanken. Vorstandsvorsitzende ist seit dem Jahr 2001 Ann Kathrin Scheerer, die als Schwiegertochter der Stifterin die Familientradition fortführt. Geschäftsführender Vorstand ist Andrea Jensen, weitere Vorstandsmitglieder sind Kai Pust, Gertraud Schlenker und Ludolf von Rheden.

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