Körperliche und mentale Erschöpfung, Urlaubsreisen, Abwesenheit aus beruflichen Gründen - wenn pflegende Angehörige vorübergehend verhindert sind, ist die Verhinderungspflege in unserem Hause eine sinnvolle Lösung. Das gilt auch für die Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt des Pflegebedürftigen.
Die Kurzzeit- und Verhinderungspflege - auch Ersatzpflege genannt - beschränkt sich auf Pflegezeiträume von max. 8 Wochen pro Jahr, je nach Bedarf. Für diese Zeit erhält der Pflegebedürftige in unserer Einrichtung alle benötigten pflegerischen Leistungen sowie Unterkunft, Betreuung und Verpflegung.
Die Unterbringung zur Verhinderungs- und Kurzzeitpflege erfolgt auf sogenannten "eingestreuten Plätzen". Dabei handelt es sich um freie Pflegeplätze, die nicht an Bewohner zur Dauerpflege bzw. Langzeitpflege vergeben sind.
Grundsätzlich steht unser Haus allen Menschen offen. Es gibt nur eine Voraussetzung, die erfüllt sein muss, wenn Sie oder Ihr Angehöriger in unserem Pflegeheim aufgenommen werden möchten:
Ein Pflegegrad 2 – 5 sollte bereits vorliegen bzw. bei der Pflegekasse beantragt worden sein.
Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen.
Sprechen Sie dafür Ihren Hausarzt oder Ihre Kranken-/ Pflegeversicherung an, die Ihnen sicher behilflich sein werden, oder wenden Sie sich für eine Beratung gerne auch an uns.